Verkehrspsychologische Stellungnahmen österreichweit!
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Informationen zur verkehrspsychologischen Stellungnahme:
Aufgrund der verkehrspsychologischen Untersuchung wird die verkehrspsychologische Stellungnahme verfasst, welche jene Personen auf behördliche Anordnung beizubringen haben,

  • die entweder alkoholisiert (insb. ab 1,6 Promille) oder in sonstigem beeinträchtigtem Zustand (insb. Drogen) ein Kfz gelenkt haben
  • bei welchen aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung Zweifel an den verkehrspsychologischen Voraussetzungen zum Lenken eines Kfz bestehen (Zweifel an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und/oder Zweifel an der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung)
  • Vier mal bei praktischer Fahrprüfung nicht bestehen und Amtsarzt hält verkehrspsychologische Untersuchung für notwendig
  • bei erhöhter Lenkeranforderung (insb. Personen, die den Führerschein für Busse erwerben möchten)

Besagte Untersuchung darf nur in einer vom Verkehrsministerium anerkannten verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle (vgl. § 19 FSG-GV) und von Verkehrspsychologen gem. § 20 FSG-GV (bzw. unter seiner Verantwortung und in seinem Beisein, von einem in Ausbildung befindlichen Verkehrspsychologen) durchgeführt werden.

Die Dauer der einheitlichen computerunterstützten Untersuchung beträgt zwischen ca. 2 ½ und 3 ½ Stunden und es sind keinerlei Vorerfahrungen mit dem Computer nötig.

Untersucht werden zur Erhebung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit:

  1. Beobachtungsfähigkeit und Überblicksgewinnung
  2. Reaktionsverhalten
  3. Konzentrationsvermögen
  4. Sensomotorik
  5. Intelligenz und Erinnerungsvermögen

Alle Informationen zur Nachschulung und zum verkehrspsychologischen Test finden Sie in unserem Gratis Online Lexikon www.alles-fuehrerschein.at/lexikon
* Wir sind vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für Nachschulungen und verkehrspsychologische Tests ermächtigt.