Nachschulung wegen Handy: Unterschied zwischen den Versionen

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'''[[Probeführerschein]]''': Wer in Österreich einen [[Führerschein]] der Klassen A,B,C oder D erwirbt und vorher keinen Führerschein einer dieser Klassen besessen hat, erwirbt den Führerschein auf Probe. Beispiel: Wenn man bereits den Führerschein der Klasse B besitzt und nun die Klasse A nachmacht, hat man keinen Probeführerschein. Die Dauer der Probezeit beträgt 3 Jahre (ab Juli 2017, davor zwei Jahre). Der [[Probeführerschein]] wurde im Jahr 1992 eingführt, worauf es zu einem Unfallrückgang bei Fahranfängern kam.  
 
'''[[Probeführerschein]]''': Wer in Österreich einen [[Führerschein]] der Klassen A,B,C oder D erwirbt und vorher keinen Führerschein einer dieser Klassen besessen hat, erwirbt den Führerschein auf Probe. Beispiel: Wenn man bereits den Führerschein der Klasse B besitzt und nun die Klasse A nachmacht, hat man keinen Probeführerschein. Die Dauer der Probezeit beträgt 3 Jahre (ab Juli 2017, davor zwei Jahre). Der [[Probeführerschein]] wurde im Jahr 1992 eingführt, worauf es zu einem Unfallrückgang bei Fahranfängern kam.  
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im Jahr 2016 wurden rund 105.600 Fahrer wegen Handy telefonierens am Steuer von der Polizei angezeigt. Das sind um 4,7 % weniger als im Jahr 2015 (Quelle: BMI).
  
  

Version vom 7. April 2017, 15:05 Uhr

Besitzer des Führerscheins auf Probe müssen bei Verwendung des Handys am Steuer eine Nachschulung absolvieren (seit 01.07.2017). Die Probefrist wird um ein Jahr verlängert. Die Nachschulung kostet Euro 495,--. Der Preis ist gesetzlich geregelt.

Anmeldung für die Nachschulung in ganz Österreich unter der Wiener Telefonnummer 01 / 212 2 212.

Diese Nachschulung für Probeführerscheinbesitzer dauert insgesamt 12 Stunden zuzüglich einer halbstündigen Beobachtungsfahrt. Diese 12 Stunden werden auf vier Kurssitzungen verteilt. Eine Kurssitzung dauert somit drei Stunden (Kurseinheiten zu je 50 Minuten). Es findet eine Sitzung pro Woche statt., Die ganze Nachschulung dauert somit vier Wochen.

Ablenkung ist Unfallursache Nummer Eins gemäß Unfallerhebung durch die Polizeiorgane (Quelle: Statistik Austria - Unfälle mit Personenschaden).

Probeführerschein: Wer in Österreich einen Führerschein der Klassen A,B,C oder D erwirbt und vorher keinen Führerschein einer dieser Klassen besessen hat, erwirbt den Führerschein auf Probe. Beispiel: Wenn man bereits den Führerschein der Klasse B besitzt und nun die Klasse A nachmacht, hat man keinen Probeführerschein. Die Dauer der Probezeit beträgt 3 Jahre (ab Juli 2017, davor zwei Jahre). Der Probeführerschein wurde im Jahr 1992 eingführt, worauf es zu einem Unfallrückgang bei Fahranfängern kam.

im Jahr 2016 wurden rund 105.600 Fahrer wegen Handy telefonierens am Steuer von der Polizei angezeigt. Das sind um 4,7 % weniger als im Jahr 2015 (Quelle: BMI).


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