Nachschulung wegen Handy: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
(12 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Besitzer des [[Führerschein]]s auf Probe müssen bei Verwendung des Handys am Steuer eine [[Nachschulung]] absolvieren (seit 01.07.2017). Die Probefrist wird um ein Jahr verlängert. Die [[Nachschulung]] kostet Euro 495,--. | + | '''Nachschulung wegen Handy am Steuer in der Probezeit in Österreich.''' |
+ | Übertretung des § 102 Abs. 3 fünfter Satz KFG 1967 - Handy darf nur mit Freisprecheinrichtung verwendet werden oder als Navigationsgerät, sofern es im Wageninneren befestigt ist. | ||
+ | |||
+ | Besitzer des [[Führerschein]]s auf Probe müssen bei Verwendung des Handys am Steuer eine [[Nachschulung]] absolvieren (seit 01.07.2017). Die Probefrist wird um ein Jahr verlängert. Die [[Nachschulung]] kostet gesetzlich geregelt Euro 495,-- bis 555,--. | ||
'''Anmeldung für die [[Nachschulung]]''' in ganz Österreich unter der Wiener Telefonnummer 01 / 212 2 212. | '''Anmeldung für die [[Nachschulung]]''' in ganz Österreich unter der Wiener Telefonnummer 01 / 212 2 212. | ||
Zeile 5: | Zeile 8: | ||
Diese Nachschulung für [[Probeführerschein]]besitzer dauert insgesamt 12 Stunden zuzüglich einer halbstündigen Beobachtungsfahrt. Diese 12 Stunden werden auf vier Kurssitzungen verteilt. Eine Kurssitzung dauert somit drei Stunden (Kurseinheiten zu je 50 Minuten). Es findet eine Sitzung pro Woche statt., Die ganze Nachschulung dauert somit vier Wochen. | Diese Nachschulung für [[Probeführerschein]]besitzer dauert insgesamt 12 Stunden zuzüglich einer halbstündigen Beobachtungsfahrt. Diese 12 Stunden werden auf vier Kurssitzungen verteilt. Eine Kurssitzung dauert somit drei Stunden (Kurseinheiten zu je 50 Minuten). Es findet eine Sitzung pro Woche statt., Die ganze Nachschulung dauert somit vier Wochen. | ||
− | Ablenkung ist Unfallursache Nummer Eins gemäß Unfallerhebung durch die Polizeiorgane. | + | Ablenkung ist Unfallursache Nummer Eins gemäß Unfallerhebung durch die Polizeiorgane (Quelle: Statistik Austria - Unfälle mit Personenschaden). |
+ | |||
+ | '''[[Probeführerschein]]''': Wer in Österreich einen [[Führerschein]] der Klassen A,B,C oder D erwirbt und vorher keinen Führerschein einer dieser Klassen besessen hat, erwirbt den Führerschein auf Probe. Beispiel: Wenn man bereits den Führerschein der Klasse B besitzt und nun die Klasse A nachmacht, hat man keinen Probeführerschein. Die Dauer der Probezeit beträgt 3 Jahre (ab Juli 2017, davor zwei Jahre). Der [[Probeführerschein]] wurde im Jahr 1992 eingführt, worauf es zu einem Unfallrückgang bei Fahranfängern kam. | ||
+ | |||
+ | im Jahr 2016 wurden rund 105.600 Fahrer wegen Handy-telefonierens am Steuer von der Polizei angezeigt. Das sind um 4,7 % weniger als im Jahr 2015 (Quelle: BMI). Im Jahr 2023 wurden 129.781 Fahrer wegen Handy am Steuer angezeigt. | ||
+ | |||
+ | |||
− | [[ | + | Alle Nachschulungsdelikte finden Sie unter [[Probeführerschein]]. |
Version vom 18. März 2024, 16:48 Uhr
Nachschulung wegen Handy am Steuer in der Probezeit in Österreich. Übertretung des § 102 Abs. 3 fünfter Satz KFG 1967 - Handy darf nur mit Freisprecheinrichtung verwendet werden oder als Navigationsgerät, sofern es im Wageninneren befestigt ist.
Besitzer des Führerscheins auf Probe müssen bei Verwendung des Handys am Steuer eine Nachschulung absolvieren (seit 01.07.2017). Die Probefrist wird um ein Jahr verlängert. Die Nachschulung kostet gesetzlich geregelt Euro 495,-- bis 555,--.
Anmeldung für die Nachschulung in ganz Österreich unter der Wiener Telefonnummer 01 / 212 2 212.
Diese Nachschulung für Probeführerscheinbesitzer dauert insgesamt 12 Stunden zuzüglich einer halbstündigen Beobachtungsfahrt. Diese 12 Stunden werden auf vier Kurssitzungen verteilt. Eine Kurssitzung dauert somit drei Stunden (Kurseinheiten zu je 50 Minuten). Es findet eine Sitzung pro Woche statt., Die ganze Nachschulung dauert somit vier Wochen.
Ablenkung ist Unfallursache Nummer Eins gemäß Unfallerhebung durch die Polizeiorgane (Quelle: Statistik Austria - Unfälle mit Personenschaden).
Probeführerschein: Wer in Österreich einen Führerschein der Klassen A,B,C oder D erwirbt und vorher keinen Führerschein einer dieser Klassen besessen hat, erwirbt den Führerschein auf Probe. Beispiel: Wenn man bereits den Führerschein der Klasse B besitzt und nun die Klasse A nachmacht, hat man keinen Probeführerschein. Die Dauer der Probezeit beträgt 3 Jahre (ab Juli 2017, davor zwei Jahre). Der Probeführerschein wurde im Jahr 1992 eingführt, worauf es zu einem Unfallrückgang bei Fahranfängern kam.
im Jahr 2016 wurden rund 105.600 Fahrer wegen Handy-telefonierens am Steuer von der Polizei angezeigt. Das sind um 4,7 % weniger als im Jahr 2015 (Quelle: BMI). Im Jahr 2023 wurden 129.781 Fahrer wegen Handy am Steuer angezeigt.
Alle Nachschulungsdelikte finden Sie unter Probeführerschein.
Was tun bei Führerscheinentzug?
Mit einem Klick zur NACHSCHULUNG anmelden: Einfach zur NACHSCHULUNG anmelden oder gratis anrufen: 0800 216 200