Kindersitz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Oft wird von Älteren gesagt, als wir jung waren, haben wir auch keinen Kindersitz gehabt und haben überlebt. Dagegen ist zu halten, dass es z. B. noch in den siebziger Jahren ca. 4 Mal so viele getötete Verkehrsteilnehmer gab wie heute. Viele Sicherheitsmaßnahmen waren also erfolgreich, insbesondere [[Sicherheitsgurt]] und Kindersicherung.'''
  
  
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Ein Kind unter 14 Jahren, das nicht größer als 1,50 m ist, muss mit einer besonderen Rückhalteeinrichtung gesichert werden, wenn es auf einem Sitz transportiert wird, der mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist (§ 106 KFG). Diese Verwendungspflicht von geeigneten Rückhalteeinrichtungen bei der Beförderung von [[Kinder]]n unter 12 Jahren wurde am 1. Jänner 1994 gesetzlich eingeführt, und am 24. Mai 2002 auf [[Kinder]] bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgeweitet. Der Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht ist das häufigste von der Polizei geahndete Vormerkdelikt („Punkteführerschein“ seit 2005).  
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Ein Kind unter 14 Jahren, das nicht größer als 1,50 m ist, muss mit einer besonderen Rückhalteeinrichtung gesichert werden, wenn es auf einem Sitz transportiert wird, der mit einem [[Sicherheitsgurt]] ausgerüstet ist (§ 106 KFG). Diese Verwendungspflicht von geeigneten Rückhalteeinrichtungen bei der Beförderung von [[Kinder]]n unter 12 Jahren wurde am 1. Jänner 1994 gesetzlich eingeführt, und am 24. Mai 2002 auf [[Kinder]] bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgeweitet. Der Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht ist das häufigste von der Polizei geahndete Vormerkdelikt („[[Punkteführerschein]]“ seit 2005).  
  
Eine Nachrüstung mit Sicherheitsgurten ist zwar nicht in allen Fällen vorgeschrieben, aber meist möglich, wenn Gurtverankerungspunkte im Fahrzeug vorhanden sind. Der Lenker ist weiters dafür verantwortlich, dass ein Kind unter 14 Jahren, welches aber größer ist als 150 cm, durch den Sicherheitsgurt gesichert ist (bei Beförderung auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind). (§ 106 Abs. 1e Z. 1 KFG)
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Eine Nachrüstung mit Sicherheitsgurten ist zwar nicht in allen Fällen vorgeschrieben, aber meist möglich, wenn Gurtverankerungspunkte im Fahrzeug vorhanden sind. Der Lenker ist weiters dafür verantwortlich, dass ein Kind unter 14 Jahren, welches aber größer ist als 150 cm, durch den [[Sicherheitsgurt]] gesichert ist (bei Beförderung auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind). (§ 106 Abs. 1e Z. 1 KFG)
  
Sicherheitsgurte reichen erst ab einer Körpergröße von 135 cm aus. In diesem Fall darf ein höhenverstellbarer  Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Dies ist meist nur dann gewährleistet, wenn der obere Gurtanlenkpunkt und/oder der Sitz selbst höhenverstellbar sind.
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[[Sicherheitsgurt]]e reichen erst ab einer Körpergröße von 135 cm aus. In diesem Fall darf ein höhenverstellbarer  Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Dies ist meist nur dann gewährleistet, wenn der obere Gurtanlenkpunkt und/oder der Sitz selbst höhenverstellbar sind.
  
In Taxis dürfen Kinder ohne Kindersicherung befördert werden.  
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In Taxis dürfen [[Kinder]] ohne Kindersicherung befördert werden.  
  
Wenn sich rechts vorne ein Front[[airbag]] befindet, dürfen Kleinkinder nicht auf Kindersitzen, die gegen die Fahrtrichtung gerichtet sind befördert werden, außer der Frontairbag lässt sich ausschalten. Begründung: Dass Öffnen des Frontairbags kann zu schweren Kopfverletzungen führen.   
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Wenn sich rechts vorne ein Front[[airbag]] befindet, dürfen Klein[[kinder]] nicht auf Kindersitzen, die gegen die Fahrtrichtung gerichtet sind befördert werden, außer der Front[[airbag]] lässt sich ausschalten. Begründung: Dass Öffnen des Frontairbags kann zu schweren Kopfverletzungen führen.   
  
  
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Jeder mit einem Gurt ausgestattete Sitz muss mit dem geeigneten Rückhaltesystem versehen sein. Das heißt, z.B. Kindergartenkinder brauchen ein Rückhaltesystem für die Gruppe II (Kindersitz oder Fangkörpersystem). Solche Systeme können bestimmungsgemäß sowohl mit Beckengurt als auch mit Dreipunktgurt benützt werden.
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Jeder mit einem Gurt ausgestattete Sitz muss mit dem geeigneten Rückhaltesystem versehen sein. Das heißt, z.B. Kindergarten[[kinder]] brauchen ein Rückhaltesystem für die Gruppe II (Kindersitz oder Fangkörpersystem). Solche Systeme können bestimmungsgemäß sowohl mit Beckengurt als auch mit Dreipunktgurt benützt werden.
  
Jede Person (und damit jedes Kind) hat in einem Kraftfahrzeug mit bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht einen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Jede Person muss einen Sicherheitsgurt verwenden, wenn der Sitzplatz mit einem Gurtsystem ausgestattet ist.
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Jede Person (und damit jedes Kind) hat in einem Kraftfahrzeug mit bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht einen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Jede Person muss einen [[Sicherheitsgurt]] verwenden, wenn der Sitzplatz mit einem Gurtsystem ausgestattet ist.
  
 
Die Regel, dass [[Kinder]] unter 12 Jahren gar nicht in der ersten Reihe sitzen dürfen, gilt nur, wenn sie über keine Rückhalteeinrichtung verfügen (§ 106 Abs. 1a Z.3 KFG).
 
Die Regel, dass [[Kinder]] unter 12 Jahren gar nicht in der ersten Reihe sitzen dürfen, gilt nur, wenn sie über keine Rückhalteeinrichtung verfügen (§ 106 Abs. 1a Z.3 KFG).
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- Gehen Sie selbst mit gutem Beispiel voran und gurten Sie sich immer an, auch bei kurzen Strecken!
 
- Gehen Sie selbst mit gutem Beispiel voran und gurten Sie sich immer an, auch bei kurzen Strecken!
  
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- Die Überlebenschance bei einem Unfall ist mit [[Sicherheitsgurt]] 8 Mal höher als ohne Gurt!
  
 
- Prallt man bei einem Unfall gegen den „explodierenden“ [[Airbag]] sind schwerste Verletzungen die Folge. Der [[Airbag]] öffnet sich mit bis zu 180 km/h. Nur Gurt und Airbag gemeinsam schützen optimal.
 
- Prallt man bei einem Unfall gegen den „explodierenden“ [[Airbag]] sind schwerste Verletzungen die Folge. Der [[Airbag]] öffnet sich mit bis zu 180 km/h. Nur Gurt und Airbag gemeinsam schützen optimal.
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- Richtig gesicherte [[Kinder]] dürfen auch vorne sitzen. Aber der sicherste Platz meistens ist hinten.  
 
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- Bei aktiven Beifahrer-Airbags dürfen keine rückwärts gerichteten Kindersitze verwendet werden, da die [[Airbag]]s mit solcher Wucht aufgeblasen werden, dass ein Kind dadurch erschlagen würde.
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- Bei aktiven Beifahrer-[[Airbag]]s dürfen keine rückwärts gerichteten Kindersitze verwendet werden, da die [[Airbag]]s mit solcher Wucht aufgeblasen werden, dass ein Kind dadurch erschlagen würde.
  
 
- Um sicher zu gehen, dass Ihr Kind auch wirklich angeschnallt ist, ist es am besten, wenn nur ein Erwachsener den Gurt des Kindes öffnet und schließt.
 
- Um sicher zu gehen, dass Ihr Kind auch wirklich angeschnallt ist, ist es am besten, wenn nur ein Erwachsener den Gurt des Kindes öffnet und schließt.

Version vom 6. Januar 2009, 21:13 Uhr

Oft wird von Älteren gesagt, als wir jung waren, haben wir auch keinen Kindersitz gehabt und haben überlebt. Dagegen ist zu halten, dass es z. B. noch in den siebziger Jahren ca. 4 Mal so viele getötete Verkehrsteilnehmer gab wie heute. Viele Sicherheitsmaßnahmen waren also erfolgreich, insbesondere Sicherheitsgurt und Kindersicherung.


Wann gilt die Kindersicherungspflicht

Ein Kind unter 14 Jahren, das nicht größer als 1,50 m ist, muss mit einer besonderen Rückhalteeinrichtung gesichert werden, wenn es auf einem Sitz transportiert wird, der mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist (§ 106 KFG). Diese Verwendungspflicht von geeigneten Rückhalteeinrichtungen bei der Beförderung von Kindern unter 12 Jahren wurde am 1. Jänner 1994 gesetzlich eingeführt, und am 24. Mai 2002 auf Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgeweitet. Der Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht ist das häufigste von der Polizei geahndete Vormerkdelikt („Punkteführerschein“ seit 2005).

Eine Nachrüstung mit Sicherheitsgurten ist zwar nicht in allen Fällen vorgeschrieben, aber meist möglich, wenn Gurtverankerungspunkte im Fahrzeug vorhanden sind. Der Lenker ist weiters dafür verantwortlich, dass ein Kind unter 14 Jahren, welches aber größer ist als 150 cm, durch den Sicherheitsgurt gesichert ist (bei Beförderung auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind). (§ 106 Abs. 1e Z. 1 KFG)

Sicherheitsgurte reichen erst ab einer Körpergröße von 135 cm aus. In diesem Fall darf ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Dies ist meist nur dann gewährleistet, wenn der obere Gurtanlenkpunkt und/oder der Sitz selbst höhenverstellbar sind.

In Taxis dürfen Kinder ohne Kindersicherung befördert werden.

Wenn sich rechts vorne ein Frontairbag befindet, dürfen Kleinkinder nicht auf Kindersitzen, die gegen die Fahrtrichtung gerichtet sind befördert werden, außer der Frontairbag lässt sich ausschalten. Begründung: Dass Öffnen des Frontairbags kann zu schweren Kopfverletzungen führen.


Überblick Rückhaltesystem

Besser sind spezielle Rückhaltesysteme für Kinder: Nach der gebräuchlichen und durch die entsprechende Verordnung (KDV) für verbindlich erklärten Norm kommen Rückhaltesysteme nach ECE Regelung Nr. 44 (hinsichtlich des Inverkehrbringens: Version 44/03) zur Anwendung.

Diese Norm unterscheidet die Gruppen 0 bis III:

Gruppe 0: 0 - 10 kg (ca. 0 bis 9 Monate): Sitzschale

Gruppe 0+: 0 – 13 kg (ca. 0 bis 15 Monate): Babyschale oder kleiner Kindersitz

Gruppe I: 9 - 18 kg (ca. ½ bis 3 Jahre): Kindersitz

Gruppe II: 15 - 25 kg (ca. 3 bis 6 Jahre): Kindersitz, Sitzpolster oder Fangkörpersystem mit Becken- oder Dreipunktgurt

Gruppe III: ab 22 kg, (ab ca. 6 Jahre): Sitzpolster mit Dreipunktgurt


Jeder mit einem Gurt ausgestattete Sitz muss mit dem geeigneten Rückhaltesystem versehen sein. Das heißt, z.B. Kindergartenkinder brauchen ein Rückhaltesystem für die Gruppe II (Kindersitz oder Fangkörpersystem). Solche Systeme können bestimmungsgemäß sowohl mit Beckengurt als auch mit Dreipunktgurt benützt werden.

Jede Person (und damit jedes Kind) hat in einem Kraftfahrzeug mit bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht einen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Jede Person muss einen Sicherheitsgurt verwenden, wenn der Sitzplatz mit einem Gurtsystem ausgestattet ist.

Die Regel, dass Kinder unter 12 Jahren gar nicht in der ersten Reihe sitzen dürfen, gilt nur, wenn sie über keine Rückhalteeinrichtung verfügen (§ 106 Abs. 1a Z.3 KFG).


Kindersitz: Tipps für Eltern

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind und Ihr Auto zum Kauf des Sitzes mitzunehmen, um die korrekte Montage sowie das richtige Angurten vor Ort auszuprobieren. Viele Eltern fragen sich, was zu tun ist, wenn sich das Kind nicht angurten möchte. Folgende Tipps sollen Ihnen dabei helfen:

- Gehen Sie selbst mit gutem Beispiel voran und gurten Sie sich immer an, auch bei kurzen Strecken!

- Die Überlebenschance bei einem Unfall ist mit Sicherheitsgurt 8 Mal höher als ohne Gurt!

- Prallt man bei einem Unfall gegen den „explodierenden“ Airbag sind schwerste Verletzungen die Folge. Der Airbag öffnet sich mit bis zu 180 km/h. Nur Gurt und Airbag gemeinsam schützen optimal.

- Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen in einem Kinderrückhaltesystem gesichert sein.

- Richtig gesicherte Kinder dürfen auch vorne sitzen. Aber der sicherste Platz meistens ist hinten.

- Bei aktiven Beifahrer-Airbags dürfen keine rückwärts gerichteten Kindersitze verwendet werden, da die Airbags mit solcher Wucht aufgeblasen werden, dass ein Kind dadurch erschlagen würde.

- Um sicher zu gehen, dass Ihr Kind auch wirklich angeschnallt ist, ist es am besten, wenn nur ein Erwachsener den Gurt des Kindes öffnet und schließt.

- Wenn Ihr Kind während der Fahrt den Gurt öffnet, empfehlen wir Ihnen, in Ruhe an die Seite zu fahren und Ihrem Kind zu erklären, dass Sie erst weiterfahren können, wenn alle angeschnallt sind.

- Es ist anzuraten, stets die Kindersicherung der Türen zu aktivieren.

- Kinder akzeptieren den Sitz meist dann, wenn sie beim Bezug des Kindersitzes mitentscheiden können und er ihnen gefällt.

- Stellen Sie den neuen Kindersitz schon vor der ersten Fahrt zum spielerischen „anfreunden“ ins Kinderzimmer.

- Während der Fahrt empfehlen wir Ihnen Ihrem Kind ungefährliches, leichtes Spielzeug zur Verfügung zu stellen, damit es beschäftigt ist. Es ist auch günstig Audiokassetten für Kinder und ausreichend Lesestoff mitzuführen.

- Schreien und Herumstrampeln lenkt den Fahrer ab. Erklären Sie Ihren Kindern, warum sie ruhig sein sollen.

- Wird das Kind nörgelig oder möchte etwas haben, ist es oft günstig zu halten und eine Pause zu machen.

- Bei längeren Strecken mit dem Auto ist es empfehlenswert, den natürlichen Rhythmus des Kindes zu beachten. Früh morgens, abends oder kurz vorm Mittagsschlaf wegzufahren, ist oft eine gute Idee.

- Eine kleine Zwischenmahlzeit ist bei längeren Fahrten immer eine willkommene Ablenkung. Generell ist anzuraten, rund alle zwei Stunden eine kleine Pause einzulegen.

- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder immer etwas zu trinken in Reichweite haben.

- Der Kindersitz soll Lebensraum sein und darf daher auch mal schmutzig werden.

- Sonnenrollos oder geeignete Saugnapfsysteme schützen Ihre Kinder vor der Sonne.

- Wir empfehlen Ihnen, keine schweren, losen Gegenstände im Auto aufzubewahren, da diese bei plötzlichem starkem Bremsen oder einem Auffahrunfall die Insassen treffen könnten.

- Am günstigsten ist es, Ihr Kind immer zur Gehsteigseite hin aussteigen zu lassen.

- Bitte beachten Sie: Kinder, die nicht angeschnallt sind oder nicht in einem passenden Kindersitz mitfahren, befinden sich in Lebensgefahr!

- Das Wichtigste: Seien Sie konsequent. Nur dadurch kann der Kindersitz zur selbstverständlichen Gewohnheit werden.


Übrigens: Auf Motorrädern dürfen Kinder nur ab dem 12. Lebensjahr mitfahren, sofern sie die Fußraster erreichen.