Führerscheinentzug

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Was ist zu tun bei Führerscheinentzug?

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Einleitung: genau genommen wird die Lenkberechtigung entzogen und der Führerschein abgenommen. Eine Lenkberechtigung bzw. eine Führerschein darf man nur unter bestimmten Voraussetzungen besitzen. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird der Führerschein bzw. die Lenkberechtigung entzogen.

Ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Unter von der Behörde angeordneten Auflagen kann man seine Lenkberechtigung wieder erwerben.

Vorgehensweise: Der Führerschein wird von der Polizei z.B. wegen Alkohols, Schnellfahrens, Drogen etc. abgenommen. Daraufhin erhält man per Post die Vorschreibung der Geldstrafe sowie einen Bescheid von seiner Führerscheinbehörde mit Informationen, wann und unter welchen Voraussetzungen man wieder seinen Führerschein zurückerhält.

Gründe für die Entziehung der Lenkberechtigung: ab 0,8 Promille Alkohol ist die Lenkberechtigung jedenfalls zu entziehen. Unter Alkohol-Strafen finden Sie Details über die Entzugdauer je Promillehöhe, die Geldstrafe, die Nachschulung sowie die verkehrspsychologische Untersuchung.

Bei Überscheitung des Geschwindigkeitslimits um 40 km/h im Ortsgebiet und um 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes wird die Lenkberechtigung ebenfalls entzogen. Bei Personen mit Probeführerschein ist auch eine verkehrspsychologische Nachschulung zu absolvieren.

Weitere Gründe, die zum Entzug der Lenkberechtigung führen finden Sie unter: Führerschein