Führerscheinentzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Unter von der Behörde angeordneten Auflagen kann man seine Lenkberechtigung zurückerhalten. ACHTUNG: Ist die Lenkberechtigung 18 Monate oder länger entzogen, muss neuerlich die praktische Fahrprüfung abgelegt werden.  
 
Ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Unter von der Behörde angeordneten Auflagen kann man seine Lenkberechtigung zurückerhalten. ACHTUNG: Ist die Lenkberechtigung 18 Monate oder länger entzogen, muss neuerlich die praktische Fahrprüfung abgelegt werden.  
  
'''Vorgehensweise:''' Der Führerschein wird von der Polizei z.B. wegen [[Alkohol]]s, Schnellfahrens, [[Drogen]] etc. abgenommen. Daraufhin erhält man per Post die Vorschreibung der Geldstrafe sowie einen Bescheid von seiner Führerscheinbehörde mit Informationen, wann und unter welchen Voraussetzungen man wieder seinen Führerschein zurückerhält.  
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'''Vorgehensweise:''' Die [[Führerschein]]abnahme erfolgt durch die Polizei vor Ort z.B. wegen [[Alkohol]]s, Schnellfahrens, [[Drogen]] etc. Nach der Führerscheinabnahme erfolgt die Meldung an die Zuständige Führerscheinbehörde. Daraufhin erhält man per Post die Vorschreibung der Geldstrafe sowie einen Bescheid von seiner Führerscheinbehörde mit Informationen, wann und unter welchen Voraussetzungen man wieder seinen Führerschein zurückerhält.  
  
 
'''Gründe für die Entziehung der Lenkberechtigung:''' ab 0,8 Promille Alkohol ist die Lenkberechtigung jedenfalls zu entziehen. Je mehr Promille festgestellt und je häufiger die Lenkberechtigung entzogen wurde, desto länger fällt die Entzugsdauer aus. Infolge eines Verkehrsunfalls ist die Entzugsdauer ebenfalls länger als bei einer bloßen Verkehrskontrolle. Unter [[Alkohol-Strafen]] finden Sie Details über die Entzugdauer je Promillehöhe, die Geldstrafe, die [[Nachschulung]] sowie die [[verkehrspsychologische Untersuchung]].  
 
'''Gründe für die Entziehung der Lenkberechtigung:''' ab 0,8 Promille Alkohol ist die Lenkberechtigung jedenfalls zu entziehen. Je mehr Promille festgestellt und je häufiger die Lenkberechtigung entzogen wurde, desto länger fällt die Entzugsdauer aus. Infolge eines Verkehrsunfalls ist die Entzugsdauer ebenfalls länger als bei einer bloßen Verkehrskontrolle. Unter [[Alkohol-Strafen]] finden Sie Details über die Entzugdauer je Promillehöhe, die Geldstrafe, die [[Nachschulung]] sowie die [[verkehrspsychologische Untersuchung]].  

Version vom 14. Januar 2012, 11:54 Uhr

Was ist zu tun bei Führerscheinentzug?

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Fuehrerscheinentzug.jpg

Einleitung: genau genommen wird die Lenkberechtigung entzogen und der Führerschein abgenommen. Eine Lenkberechtigung bzw. einen Führerschein darf man nur unter bestimmten Voraussetzungen besitzen. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird der Führerschein bzw. die Lenkberechtigung entzogen.

Ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Unter von der Behörde angeordneten Auflagen kann man seine Lenkberechtigung zurückerhalten. ACHTUNG: Ist die Lenkberechtigung 18 Monate oder länger entzogen, muss neuerlich die praktische Fahrprüfung abgelegt werden.

Vorgehensweise: Die Führerscheinabnahme erfolgt durch die Polizei vor Ort z.B. wegen Alkohols, Schnellfahrens, Drogen etc. Nach der Führerscheinabnahme erfolgt die Meldung an die Zuständige Führerscheinbehörde. Daraufhin erhält man per Post die Vorschreibung der Geldstrafe sowie einen Bescheid von seiner Führerscheinbehörde mit Informationen, wann und unter welchen Voraussetzungen man wieder seinen Führerschein zurückerhält.

Gründe für die Entziehung der Lenkberechtigung: ab 0,8 Promille Alkohol ist die Lenkberechtigung jedenfalls zu entziehen. Je mehr Promille festgestellt und je häufiger die Lenkberechtigung entzogen wurde, desto länger fällt die Entzugsdauer aus. Infolge eines Verkehrsunfalls ist die Entzugsdauer ebenfalls länger als bei einer bloßen Verkehrskontrolle. Unter Alkohol-Strafen finden Sie Details über die Entzugdauer je Promillehöhe, die Geldstrafe, die Nachschulung sowie die verkehrspsychologische Untersuchung.

Bei Überscheitung des Geschwindigkeitslimits um 40 km/h im Ortsgebiet und um 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes wird die Lenkberechtigung ebenfalls entzogen. Bei Personen mit Probeführerschein ist auch eine verkehrspsychologische Nachschulung zu absolvieren. ACHTUNG: Bei Probeführerscheinbesitzern ist die Nachschulung schon bei Überschreitungen von mehr als 20 km/h innerhalb und 40 km/h außerhalb des Ortsgebietes zu absolvieren, sonst kommt es zum Führerscheinentzug.

Weitere Gründe, die zum Entzug der Lenkberechtigung führen finden Sie unter: Führerschein