Führerscheinentzug: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gründe für die Entziehung der Lenkberechtigung:''' ab 0,8 Promille Alkohol ist die Lenkberechtigung jedenfalls zu entziehen. Unter [[Alkohol-Strafen]] finden Sie Details über die Entzugdauer je Promillehöhe, die Geldstrafe, die [[Nachschulung]] sowie die [[verkehrspsychologische Untersuchung]].  
 
'''Gründe für die Entziehung der Lenkberechtigung:''' ab 0,8 Promille Alkohol ist die Lenkberechtigung jedenfalls zu entziehen. Unter [[Alkohol-Strafen]] finden Sie Details über die Entzugdauer je Promillehöhe, die Geldstrafe, die [[Nachschulung]] sowie die [[verkehrspsychologische Untersuchung]].  
  
Bei Überscheitung des [[Geschwindigkeitslimit]]s um 40 km/h im Ortsgebiet und um 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes wird die Lenkberechtigung ebenfalls entzogen. Bei Personen mit [[Probeführerschein]] ist auch eine verkehrspsychologische [[Nachschulung]] zu absolvieren. ACHTUNG: schon ab Überschreitungen von über 20 km/h innerhalb und 40 km/h außerhalb des Ortsgebietes.   
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Bei Überscheitung des [[Geschwindigkeitslimit]]s um 40 km/h im Ortsgebiet und um 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes wird die Lenkberechtigung ebenfalls entzogen. Bei Personen mit [[Probeführerschein]] ist auch eine verkehrspsychologische [[Nachschulung]] zu absolvieren. ACHTUNG: Bei Probeführerscheinbesitzer ist die [[Nachschulung]] schon ab Überschreitungen von über 20 km/h innerhalb und 40 km/h außerhalb des Ortsgebietes.   
  
 
Weitere Gründe, die zum Entzug der Lenkberechtigung führen finden Sie unter: [[Führerschein]]
 
Weitere Gründe, die zum Entzug der Lenkberechtigung führen finden Sie unter: [[Führerschein]]

Version vom 13. Januar 2012, 15:15 Uhr

Was ist zu tun bei Führerscheinentzug?

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Fuehrerscheinentzug.jpg

Einleitung: genau genommen wird die Lenkberechtigung entzogen und der Führerschein abgenommen. Eine Lenkberechtigung bzw. eine Führerschein darf man nur unter bestimmten Voraussetzungen besitzen. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird der Führerschein bzw. die Lenkberechtigung entzogen.

Ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Unter von der Behörde angeordneten Auflagen kann man seine Lenkberechtigung zurückerhalten. ACHTUNG: Ist die Lenkberechtigung 18 Monate oder länger entzogen, muss neuerlich die praktische Fahrprüfung abgelegt werden.

Vorgehensweise: Der Führerschein wird von der Polizei z.B. wegen Alkohols, Schnellfahrens, Drogen etc. abgenommen. Daraufhin erhält man per Post die Vorschreibung der Geldstrafe sowie einen Bescheid von seiner Führerscheinbehörde mit Informationen, wann und unter welchen Voraussetzungen man wieder seinen Führerschein zurückerhält.

Gründe für die Entziehung der Lenkberechtigung: ab 0,8 Promille Alkohol ist die Lenkberechtigung jedenfalls zu entziehen. Unter Alkohol-Strafen finden Sie Details über die Entzugdauer je Promillehöhe, die Geldstrafe, die Nachschulung sowie die verkehrspsychologische Untersuchung.

Bei Überscheitung des Geschwindigkeitslimits um 40 km/h im Ortsgebiet und um 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes wird die Lenkberechtigung ebenfalls entzogen. Bei Personen mit Probeführerschein ist auch eine verkehrspsychologische Nachschulung zu absolvieren. ACHTUNG: Bei Probeführerscheinbesitzer ist die Nachschulung schon ab Überschreitungen von über 20 km/h innerhalb und 40 km/h außerhalb des Ortsgebietes.

Weitere Gründe, die zum Entzug der Lenkberechtigung führen finden Sie unter: Führerschein