Führerscheinentzug: Unterschied zwischen den Versionen

Aus alles-führerschein.at - Lexikon
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 15: Zeile 15:
 
Ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Unter von der Behörde angeordneten Auflagen kann man seine Lenkberechtigung wieder erwerben.  
 
Ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Unter von der Behörde angeordneten Auflagen kann man seine Lenkberechtigung wieder erwerben.  
  
'''Vorgehensweise:''' Der Führerschein wird von der Polizei z.B. wegen [[Alkohol]]s, Schnellfahrens, Drogen etc.
+
'''Vorgehensweise:''' Der Führerschein wird von der Polizei z.B. wegen [[Alkohol]]s, Schnellfahrens, [[Drogen]] etc. abgenommen. Daraufhin erhält man per Post die Vorschreibung der Geldstrafe sowie einen Bescheid von seiner Führerscheinbehörde mit Informationen, wann und unter welchen Voraussetzungen man wieder seinen Führerschein zurückerhält.
 +
 
 +
'''Gründe für die Entziehung der Lenkberechtigung:''' ab 0,8 Promille Alkohol ist der Führerschein jedenfalls zu entziehen. Unter Alkoholstrafen finden Sie Details über die Entzugdauer, die Geldstrafe, die Nachschulung sowie die

Version vom 13. Januar 2012, 14:57 Uhr

Was ist zu tun bei Führerscheinentzug?

Mit einem Klick zur NACHSCHULUNG anmelden: Einfach zur NACHSCHULUNG anmelden oder gratis anrufen: 0800 216 200

Mit einem Klick zum VERKEHRSPSYCHOLOGISCHEN TEST anmelden: Einfach klicken oder gratis anrufen: 0800 216 200


Fuehrerscheinentzug.jpg

Einleitung: genau genommen wird die Lenkberechtigung entzogen und der Führerschein abgenommen. Eine Lenkberechtigung bzw. eine Führerschein darf man nur unter bestimmten Voraussetzungen besitzen. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird der Führerschein bzw. die Lenkberechtigung entzogen.

Ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Unter von der Behörde angeordneten Auflagen kann man seine Lenkberechtigung wieder erwerben.

Vorgehensweise: Der Führerschein wird von der Polizei z.B. wegen Alkohols, Schnellfahrens, Drogen etc. abgenommen. Daraufhin erhält man per Post die Vorschreibung der Geldstrafe sowie einen Bescheid von seiner Führerscheinbehörde mit Informationen, wann und unter welchen Voraussetzungen man wieder seinen Führerschein zurückerhält.

Gründe für die Entziehung der Lenkberechtigung: ab 0,8 Promille Alkohol ist der Führerschein jedenfalls zu entziehen. Unter Alkoholstrafen finden Sie Details über die Entzugdauer, die Geldstrafe, die Nachschulung sowie die