Alkolock

Aus alles-führerschein.at - Lexikon
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Die Kosten für ein Alkolock betragen mindestens 2.100,-- bis 2.400,-- Euro. Die Kosten sind selbst zu tragen.

- Das Gerät darf erst nach der halben Entziehungsdauer, jedoch mindestens nach zwei Monaten Führerschein-Entzugsdauer eingebaut und wieder gefahren werden.

- Das Alkolock muss die doppelte restliche Entziehungsdauer eingebaut bleiben, aber mindestens 6 Monate.

BEISPIEL 12 Monate Führerscheinentzug: Nach 6 Monaten darf das Alkolock eingebaut werden und es muss 12 Monate mit Alkolock gefahren werden.

BEISPIEL 4 Monate Führerscheinentzug: Nach 2 Monaten darf das Alkolock eingebaut werden und es muss 4 Monate mit Alkolock gefahren werden.

- Man muss selbst eine Werkstatt für Einbau finden.

- Blasen vor und während der Fahrt.

- 4 Mentorengespräche (zu je 150,- Euro)

- Anbieter: exklusiv Samariterbund.


Für ein Alkolock in Österreich belaufen sich die Mindestkosten auf ca. Euro 2.100,-- bis 2.400,-- (laut Samariterbund und Medienberichten). Das Gerät kostet Euro 1.500,--, plus Einbau Euro 300,--, plus vier Mentorengespräch zu Euro 600,-- (je 150,--). Das ergibt Gesamtkosten in der Höhe von Euro 2.400,-- Alternativ kann man das Gerät für Euro 7,-- pro Tag Mieten. Das ergibt Mindestkosten in der Höhe von ca. Euro 2.100,--, sofern das Gerät nur für die Mindestzeit von 6 Monaten eingebaut bleiben muss. Muss das Gerät für zumindest 8 Monate eingebaut werden, kommt Kaufen günstiger.

Alkolocks wurden im September 2017 in Österreich eingeführt. Die Dauer des Führerscheinentzugs kann durch ein Alkolock allerdings nur verkürzt, nicht gänzlich ersetzt werden.

Alkolock ist eine im Fahrzeug eingebaute elektronische Wegfahrsperrre. Man bläst nach dem Einschalten der Zündung in einen Alkomaten, der im Fahrzeug eingebaut ist. Dieser misst die Alkoholkonzentration in der Atemluft. Übersteigt der Messwert die zulässige Grenze, blockiert die Zündung. Der Alkolock fordert als zusätzliche Kontrolle auch zu Atemluftabgaben während der Fahrt auf. Dadurch soll erschwert werden, dass man zum Startvorgang jemand anderen blasen lässt.

Nachschulung und Verkehrspsychologische Untersuchung müssen trotz Alkolock jedenfalls absolviert werden. ACHTUNG: Und zwar vor Antragstellung für das Alkolock.


Anbieter für Alkolock : Arbeitersamariterbund. Aber der Arbeitersamariterbund führt keine Nachschulungen und keine Verkehrspsychologische Untersuchung durch. Dazu Infos und Anmeldung hier:

Mit einem Klick zur VERKEHRSPSYCHOLOGISCHEN UNTERSUCHUNG anmelden: Einfach klicken oder gratis anrufen: 0800 216 200

Mit einem Klick zur NACHSCHULUNG anmelden: Einfach zur NACHSCHULUNG anmelden oder gratis anrufen: 0800 216 200



Einführung des Alkolock in Österreich war September 2017. Im Gesetz wird Alkolock als „Alternatives Bewährungssystem“ (ABS) bezeichnet. (Nicht zu verwechseln mit dem Antiblockiersystem ABS).


Für Wen: Der Alkolock kann bei Alkoholdelikten ab 1,2 Promille mit einer Entzugsdauer von mindestens 4 Monate und nur für die Klasse B (und BE) bei der Führerscheinbehörde auf freiwilliger Basis beantragt werden.

Allerdings kann nur nach der Hälfte der Entziehungsdauer die restliche Zeit durch die Teilnahme am Alkolock-Programm ersetzt werden. Für den Zeitraum der doppelten restlichen Entziehungsdauer (mindestens aber sechs Monate) dürfen nur Fahrzeuge mit Alkolockgerät gelenkt werden und zusätzlich müssen die TeilnehmerInnen in zweimonatigen Abständen sogenannte Mentoringgespräche besuchen, deren Kosten ebenfalls selbst zu tragen sind.


Die Alkolock-Teilnahme wird im Führerschein eingetragen (Zahlencode 69 - Einschränkung auf Fahrzeuge mit Alkolock). Der Scheckkarten-Führerschein muss hierfür neu ausgestellt werden. Die Kosten für die Neuausstellung mit der Eintragung des Alkolock betragen ca. Euro 50,--.


Bei Verstößen wird man vom Alkolock-Programm ausgeschlossen. Verstöße sind z.B. Alkoholisierter Versuch der Inbetriebnahme, Versuch das Gerät auszutricksen, Überschreitung von Fristen für das Mentoringgespräch etc. Derartige Verstösse können zum Ausschluss aus dem Programm und somit zum Entzug des Führerscheins für die restliche Dauer führen.

Das Alkolock erkennt ausschließlich eine Alkoholisierung. Drogen werden nicht erkannt.


Studien zu Alkolock:

In der bislang umfassendsten Alkolock-Studie wurden 10 Alkolock-Programme analysiert. Selbst während das Alkolock eingebaut war, kam es zu Alkoholfahrten. Nach dem Ausbau des Alkolocks stieg das Rückfallrisiko wieder auf das gleiche Niveau bzw. zum Teil sogar auf ein höheres Niveau als jenes der Kontrollgruppen ohne Alkolock.

(Lit.: Paul R. Marques, Ph.D., Ignition Interlocks: Past, Present and Future, Pacific Institute for Research and Evaluation Calverton, MD, USA, präsentiert am 4. Fit to Drive Kongress, Tallin, 4.-5. Juni 2009)


Kritik:

Wirtschaftlich Schwächere werden sich den Alkolock nicht leisten können. Es kommt zwangsläufig zu einer „Zweiklassen-Gesellschaft der Alkolenker“. Es ist nicht auszuschließen, dass bei Wohlhabenderen, die sich den Alkolock leisten können, die Einführung der Alkolocks zu für die Verkehrssicherheit negativen Effekten führen kann: Denn wenn man im Voraus weiß, dass man nach einer aktenkundigen Alkoholfahrt mit einem Alkolock weiterfahren darf, verliert der Führerscheinentzug seine abschreckende Wirkung. Die Hemmschwelle alkoholisiert zu fahren sinkt.

Ablenkung ist Unfallursache Nummer eins (38% laut Statistik Austria). Der Alkolock fordert zu Atemluftabgaben während der Fahrt auf. Auch wenn der Alkolock-Hersteller den Anwendern zur Atemluftabgabe empfiehlt ranzufahren, wird dies in der Praxis wohl nur selten geschehen. In vielen Verkehrssituationen ist es nicht möglich in kurzer Zeit anzuhalten (z.B. Südost-Tangente), und die meisten Alkolock-Verwender werden wegen der Atemluftabgabe einfach nicht anhalten. Es wird eine zusätzliche Art der Ablenkung geschaffen, die das Unfallrisiko erhöht.

Aus Umweltschutzgründen ist eine im Auto eingebaute Start-Stopp-Automatik zu fördern bzw. ist es zu empfehlen, den Motor z. B. im Stau bewusst abzuschalten. Da dies einen neuerlichen Blasvorgang zum Starten nach zieht, ist zu erwarten, dass der Alkolock-Anwender davon Abstand nehmen wird.

Car-Sharing- und Leihwagen-Anbieter müssten den im Führerschein eingetragenen Code für die Verpflichtung ihres Kunden zur Alkolock-Verwendung überprüfen, Car-Sharing-Anbieter sogar wiederholt. Dies ist unmöglich. Auch bei Probefahrten oder privaten Fahrzeugausleihungen kann nicht erwartet werden, dass allen Fahrzeug-Verleihern bei Überprüfung des Führerscheins der vorgesehenen Code 69 bekannt ist.

Beispiel eines praktischen Problems im Alltag: Einem Mitarbeiter einer Firma mit Fuhrpark wird infolge eines Alkoholdelikts ein Alkolock vorgeschrieben. Um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren, möchte dieser Mitarbeiter am Alkolock-Programm teilnehmen. In welches der Fahrzeuge bzw. in wie viele der Fahrzeuge muss die Firma Alkolocks einbauen und wer hat diese zu bezahlen? Denn eine Firma kann nicht sicherstellen, dass für einen Mitarbeiter immer dasselbe Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Das vermeintliche Argument einen Arbeitsplatzverlust mittels Alkolock zu vermeiden, wird durch einen derartigen wohl häufig auftretenden Fall ad absurdum geführt.


Sonstiges:

Alkolocks für andere Berufsgruppen (Schulbusfahrer, Taxifahrer, Lkw-Fahrer etc.) sind in Österreich über das Versuchsstadium nicht hinausgekommen. Auch die einst diskutierte Idee, wonach alle Kfz mit Alkolocks ausgestattet werden sollten, ist wegen Unangemessenheit vom Tisch.