Alkolock
Die Kosten für ein Alkolock werden in Österreich mit 3.000,-- geschätzt (Medienberichte). Alkolocks werden ab September 2017 in Österreich eingeführt. Die Dauer des Führerscheinentzugs kann dadurch aber nur verkürzt, nicht gänzlich ersetzt werden.
Alkolock ist eine im Fahrzeug eingebaute elektronische Wegfahrsperrre. Man bläst nach dem Einschalten der Zündung in einen Alkomaten, der im Fahrzeug eingebaut ist. Dann wird in das Mundstück des Geräts geblasen. Diese misst die Alkoholkonzentration in der Atemluft. Übersteigt der Messwert die zulässige Grenze, blockiert die Zündung. Der Alkolock fordert als zusätzlich Kontrolle auch zu Atemluftabgaben während der Fahrt auf.
Nachschulung und Verkehrspsychologische Untersuchung müssen trotz Alkolock jedenfalls absolviert werden.
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Einführung des Alkolock in Österreich ist ab September 2017
Für Wen: Der Alkolock kann bei Alkoholdelikten ab 1,2 Promille mit einer Entzugsdauer von mindestens 4 Monate und nur für die Klasse B bei der Führerscheinbehörde auf freiwilliger Basis beantragt werden.
Ab welchem Zeitpunkt können Betroffene teilnehmen?
Allerdings kann nur nach der Hälfte der Entziehungsdauer die restliche Zeit durch die Teilnahme am Alkolock-Programm ersetzt werden. Für den Zeitraum der doppelten restlichen Entziehungsdauer (mindestens aber sechs Monate) dürfen nur Fahrzeuge mit Alkolockgerät gelenkt werden und zusätzlich müssen die TeilnehmerInnen in zweimonatigen Abständen Mentoringgespräche besuchen.
Die Alkolock-Teilnahme wird im Führerschein eingetragen (Zahlencode 69 - Einschränkung auf Fahrzeuge mit Alkolock). Der Scheckkarten-Führerschein muss hierfür neu ausgestellt werden.
Bei Verstößen wird man vom Alkolock-Programm ausgeschlassen. Verstöße sind z.B. Alkoholisierter Versuch der Inbetriebnahme, Versuch das Gerät auszutricksen, Überschreitung von Fristen für das Mentoringgespräch etc. können zum Ausschluss aus dem Programm und somit zum Entzug des Führerscheins für die restliche Dauer führen.
Studien zu Alkolock
In der bislang umfassendsten Alkolock-Studie wurden 10 Alkolock-Programme analysiert. Selbst während das Alkolock eingebaut war, kam es zu Alkoholfahrten. Nach dem Ausbau des Alkolocks stieg das Rückfallrisiko wieder auf das gleiche Niveau bzw. zum Teil sogar auf ein höheres Niveau als jenes der Kontrollgruppen ohne Alkolock.
(Lit.: Paul R. Marques, Ph.D., Ignition Interlocks: Past, Present and Future, Pacific Institute for Research and Evaluation Calverton, MD, USA, präsentiert am 4. Fit to Drive Kongress, Tallin, 4.-5. Juni 2009)
Kritik:
Wirtschaftlich Schwächere werden sich den Alkolock nicht leisten können. Es kommt zwangsläufig zu einer „Zweiklassen-Gesellschaft der Alkolenker“. Es ist nicht auszuschließen, dass bei Wohlhabenderen, die sich den Alkolock leisten können, die Einführung der Alkolocks zu für die Verkehrssicherheit negativen Effekten führen kann: Denn wenn man im Voraus weiß, dass man nach einer aktenkundigen Alkoholfahrt mit einem Alkolock weiterfahren darf, verliert der Führerscheinentzug seine abschreckende Wirkung. Die Hemmschwelle alkoholisiert zu fahren sinkt.
Ablenkung ist Unfallursache Nummer eins (38% laut Statistik Austria). Der Alkolock fordert zu Atemluftabgaben während der Fahrt auf. Auch wenn der Alkolock-Hersteller den Anwendern zur Atemluftabgabe empfiehlt ranzufahren, wird dies in der Praxis wohl nur selten geschehen. In vielen Verkehrssituationen ist es nicht möglich in kurzer Zeit anzuhalten (z.B. Südost-Tangente), und die meisten Alkolock-Verwender werden wegen der Atemluftabgabe einfach nicht anhalten. Es wird eine zusätzliche Art der Ablenkung geschaffen, die das Unfallrisiko erhöht.
Aus Umweltschutzgründen ist eine im Auto eingebaute Start-Stopp-Automatik zu fördern bzw. ist es zu empfehlen, den Motor z. B. im Stau bewusst abzuschalten. Da dies einen neuerlichen Blasvorgang zum Starten nach zieht, ist zu erwarten, dass der Alkolock-Anwender davon Abstand nehmen wird.
Car-Sharing- und Leihwagen-Anbieter müssten den im Führerschein eingetragenen Code für die Verpflichtung ihres Kunden zur Alkolock-Verwendung überprüfen, Car-Sharing-Anbieter sogar wiederholt. Dies ist unmöglich. Auch bei Probefahrten oder privaten Fahrzeugausleihungen kann nicht erwartet werden, dass allen Fahrzeug-Verleihern bei Überprüfung des Führerscheins der vorgesehenen Code 69 bekannt ist.
Beispiel eines praktischen Problems im Alltag: Einem Mitarbeiter einer Firma mit Fuhrpark wird infolge eines Alkoholdelikts ein Alkolock vorgeschrieben. Um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren, möchte dieser Mitarbeiter am Alkolock-Programm teilnehmen. In welches der Fahrzeuge bzw. in wie viele der Fahrzeuge muss die Firma Alkolocks einbauen und wer hat diese zu bezahlen? Denn eine Firma kann nicht sicherstellen, dass für einen Mitarbeiter immer dasselbe Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Das vermeintliche Argument einen Arbeitsplatzverlust mittels Alkolock zu vermeiden, wird durch einen derartigen wohl häufig auftretenden Fall ad absurdum geführt.