Nachschulung

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Was ist zu tun bei Führerscheinentzug?

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Die Kosten der Nachschulung betragen Euro 495,-- (gesetzlich geregelter Mindestpreis für die Nachschulung in der Gruppe). Eine Nachschulung in Einzelgesprächen ist nur in begründeten Ausnahmefällen gesetzlich zulässig, der Preis beträgt hier Euro 515,--

Tipp: Gleich zur Nachschulung anmelden, denn die Kurssitzungen sind über einen Zeitraum von 22 bis 40 Tagen zu verteilen. Wenn man wichtige Fristen versäumt, kann es zu einer längeren Führerscheinentzugsdauer kommen.


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Nach bestimmten Verkehrsdelikten (meist Alkohol) muss eine verkehrspsychologische Nachschulung in Gruppen von 6 bis 11 Teilnehmern absolviert werden. Es sind vier Kurssitzungen im Mindestzeitraum von 22 Tagen zu besuchen. Bei Vormerkdelikten nur zwei Kurssitzungen. Jede der vier Kurssitzung dauert ca. 3 ¼ Stunden – das entspricht in Summe 15 Kurseinheiten zu jeweils 50 Minuten. Die Kursleitung übernimmt ein speziell ausgebildeter Verkehrspsychologe (übrigens: meist eine Verkehrspsychologin). Trotz der Bezeichnung Nachschulung wird eher miteinander zielgerichtet diskutiert als geschult. Denn der Teilnehmer hat das Verkehrsdelikt nicht begangen, weil er nicht gewusst hat, dass es gefährlich und verboten war, sondern weil seine persönliche Einstellung problematisch war. Es geht also nicht um Lernen im schulischen Sinn und es gibt daher auch keine Prüfung, bei der man durchfallen kann. Der Erfolg der Nachschulung ist wissenschaftlich evaluiert. Nachschulungen gibt es bereits in folgenden EU-Ländern: Belgien, Deutschland, England, Estland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Norditalien, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Ungarn und Slowakei.

Das Institut alles-führerschein.at bietet Nachschulungen an zahlreichen Standorten in Österreich an - Übersicht Kursorte. Bei einer Nachschulung gibt es keine Prüfung und somit kein Durchfallen. Die Gespräche finden in einer entspannten Atmosphäre statt und sind vertraulich. Das Ziel ist es, persönlich passende Strategien zu erarbeiten. Es geht um Verkehrssicherheit und um die Vermeidung eines Führerscheinentzugs.


Preise und Kurssitzungen

Der gesetzlich geregelte Preis beträgt:

Bei Alkoholdelikten – 4 x 3 ¼ Stunden € 495,--

Bei sonstigen Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol – 4 x 2 ½ Stunden plus Fahrprobe mit Fahrschule € 495,--

Bei Drogendelikten – 4 x 3 ¼ Stunden € 495,--

Bei Vormerkdelikten 2 x 2 ½ Stunden € 198,--

(Jeweils gestzliche Mindestpreise)

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Gesetzliche Bestimmungen

Einzelsitzungen sind möglich, sofern die genau zu definierende Gruppenfähigkeit eines Klienten nicht gegeben ist. Statt des Gruppenkurses sind dann zumindest fünf Einzelsitzungen vorgeschrieben. Der gesetzlich geregelte Preis beträgt € 515,-- bis € 575,--.

Muss wegen eines wiederholten Deliktes derselbe Kurtyp innerhalb von fünf Jahren noch einmal besucht werden, so ist eine zusätzliche Kurssitzung vorgeschrieben.

In der FSG-NV (Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung) ist nahezu alles in Bezug auf die Nachschulung exakt geregelt, um Unregelmäßigkeiten zu verhindern. Der ministeriellen Aufsicht ist der sogenannte verkehrspsychologische Koordinationsausschuss vorgeschaltet.

Jeder Kursbesuch oder Kursabbruch muss der Behörde unverzüglich gemeldet werden.


Kursbestätigung

Unter folgenden Voraussetzungen erhält man die Kursbesuchsbestätigung zur Vorlage bei der Behörde:

• Anwesenheit bei allen Kurssitzungen in nüchternem Zustand

• Mitarbeit

• Bezahlung der Kursgebühr


Es gibt keine Prüfung. Es geht nicht um Wissensvermittlung, sondern um eine offene Auseinandersetzung mit den eigenen persönlichen Einstellung. Alkoholisierte Lenker haben zwei erlaubte Dinge gleichzeitig gemacht: Alkohol getrunken und gefahren.


Inhalte der Nachschulung

Im Rahmen der Nachschulung sind die Ursachen, die zur Anordnung dieser Maßnahme geführt haben, zu erörtern, der Bezug des Fehlverhaltens zu persönlichen Einstellungen bewusst zu machen und die Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu behandeln. Wissenslücken der Kursteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt, erprobt und ansatzweise stabilisiert werden, um falsche Gewohnheiten zuverlässig zu ändern. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster sollen die Möglichkeiten zur Selbstkontrolle gefördert werden, die die Kursteilnehmer in die Lage versetzen sollen, einen Rückfall in weitere Verkehrsverstöße zu vermeiden.


Ziele der Nachschulung

Ziel der Nachschulung ist die Herstellung eines normgerechten, sicherheitsbewussten und rücksichtsvollen Fahrverhaltens beim Kursteilnehmer, insbesondere durch Änderung der Einstellung zu anderen Verkehrsteilnehmern, durch Förderung des Risikobewusstseins und durch Entwicklung einer realistischen Selbsteinschätzung sowie durch Verbesserung der Gefahrenerkennung. Dabei soll der Kursteilnehmer dazu angeleitet werden, sich mit den persönlichen Voraussetzungen seines Fehlverhaltens auseinander zu setzten und sich der Beziehung zwischen seinem Fehlverhalten, seiner Einstellung und seinen Persönlichkeitsmerkmalen in Bezug auf das daraus resultierende Risiko bewusst zu werden.


Voraussetzungen für Kursanbieter

Zur Durchführung von Nachschulungen sind nur vom Verkehrsministerium ermächtigte Stellen zugelassen. Diese Stellen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Bundesweit einheitliche Organisationsstruktur

• Verfügbarkeit von mindestens 6 Verkehrspsychologen in 6 Bundesländern mit Niederlassungen

• Einheitliche Aus- und Weiterbildung der Verkehrspsychologen

• Zulassung eines eigenen schriftlichen Kursprogramms

• Kontrolle der Kurse durch Evaluation

• Vorhandensein von Schulfahrzeugen

• Organisationsform mit Rechtspersönlichkeit


Jeder Verkehrspsychologe muss nach dem Psychologiestudium eine genau geregelte Zusatzausbildung durchlaufen und ist verpflichtet, an Supervisionen und Weiterbildungen teilzunehmen.


Evaluationen der Nachschulung

Die Nachschulung ist wahrscheinlich die am besten evaluierte Maßnahme überhaupt. Es ist seit langem bekannt, dass Nachschulungen das Rückfallrisiko im Vergleich zu einer Kontrollgruppe ohne Kurs in etwa halbieren (Bartl, 2002 & Bartl et al., 2002). Somit kann durchaus behauptet werden, dass die Nachschulung die nachweislich erfolgreichste Maßnahme ist, um die Rückfallgefahr zu reduzieren, obwohl die Kursteilnahme nicht freiwillig geschieht. Auch wenn oftmals zu Beginn eine aggressive Ablehnung gegen den Kurs vorherrscht, verbessert sich die Kurszufriedenheit der Teilnehmer im Kursverlauf signifikant.

Bei Wirksamkeitsuntersuchungen liegt die Herausforderung darin, vergleichbare Gruppen zu finden. Die Personen von Versuchs- und Kontrollgruppe sollten den gleichen Selektionskriterien unterliegen und nur zufällig der einen oder anderen Versuchsbedingung zugeordnet worden sein. Das erweist sich in der Praxis der Nachschulungsevaluation als schwierig. Jedoch kann dieser „Selektions-Bias“ durch ein geschickt gewähltes Untersuchungsdesign minimiert werden.

Evaluationsstudien verkehrspsychologischer Nachschulungen, die diesen strengen Maßstäben bestmöglich entsprechen wurden sowohl im deutschsprachigen Raum als auch in England und Wales von Davies et al. (1999) sowie in den USA von Jones et al. (1997) durchgeführt. Insbesondere Jones et al. konnten aufzeigen, dass Personen mit einer verkehrspsychologischen Nachschulung das geringste Rückfallrisiko aufwiesen verglichen mit Personen mit elektronischer Fußfessel und vor allem mit Personen mit Haftstrafen. Zusammengefasst zeigte sich bei diesen Studien eine signifikante Reduktion des Rückfallrisikos von Kursteilnehmern gegenüber den Kontrollgruppen ohne Kurs.


Überblick - die Studien aus dem deutschsprachigen Raum im Detail:


Österreich: Michalke et al. (1987):

- Beobachtungszeitraum: 2 1/4 Jahre

- Rückfallraten der 3 Versuchsgruppen mit Kursbesuch:

1. Kurs in Freiheit: 15,8%

2. Kurzer Kurs in Gefangenschaft: 10.3%

3. Längerer Kurs in Gefangenschaft: 12,5%

- Rückfallrate der Kontrollgruppe ohne Kursbesuch: 30,6%


Österreich: Schützenhöfer, A. & Krainz, D. (1999)

- Beobachtungszeitraum: 3 Jahre

- Rückfallrate der Versuchsgruppe mit Kursbesuch: 22,7%

- Rückfallrate der Kontrollgruppe ohne Kursbesuch: 40,4%


Deutschland: Winkler, W.; Jacobshagen, W. & Nickel, W.R. (1990) & Winkler, W.; Jacobshagen, W. & Nickel, W.R. (1988)

- Beobachtungszeitraum: 3 und 5 Jahre

- Rückfallraten der 3 Versuchsgruppen mit Kursbesuch:

- Nachschulungsmodell IFT: 13,5% nach drei Jahren, 19,6% nach fünf Jahren

- Nachschulungsmodell IRAK: 12,8% nach drei Jahren, 20,5% nach fünf Jahren

- Nachschulungsmodell LEER: 14,0% nach drei Jahren, 22,9% nach fünf Jahren


Deutschland: Jacobshagen, W. (1997 und 1998)

- Beobachtungszeitraum: 3 Jahre

- Rückfallrate der Versuchsgruppe mit NAFA-Kursbesuch: 14,4%

- Rückfallrate der Kontrollgruppe ohne Kursbesuch: 31,6%


Deutschland: Biehl & Birnbaum (2004)

- Beobachtungszeitraum: 3 Jahre

- Rückfallrate der Versuchsgruppe mit DRUGS-Kurs (Drogenkurs): 9%

- Rückfallrate der Kontrollgruppe ohne Kursbesuch: 21%


Gemäß diesen Studienergebnissen ist folgender Schluss wahrscheinlich: Verkehrspsychologische Nachschulungskurse sind effektiv, zumindest unter folgenden untersuchten Bedingungen: Wenn die Gruppengröße bei etwa 10 Teilnehmern liegt, Alkohollenker nicht mit anderen Verkehrsauffälligen gemischt werden, die Kurse über einen Zeitraum von einigen Wochen laufen (nicht bloß z.B. ein Wochenende), sodass auch die Zeit zwischen den Kurssitzungen einstellungsändernd wirken kann, die Kursleiter psychologisch geschult sind im Umgang mit teilweise demotivierten Klienten, sodass nicht schulisches Lernen wie in einem Unterricht, sondern Selbsterfahrung vorherrscht und überhaupt eine professionelle Klient-Trainer-Beziehung aufgebaut werden kann. Der Inhalt sollte klientenzentriert sein und nicht einem fixen Programmablauf folgen. Daher ist bei der Kursdurchführung stets höchst Qualität anzustreben.


Neueste deutsche Studien zeigen eine weitere Qualitätssteigerung der verkehrspsychologischen Nachschulung für Alkolenker: Nur 7 bis 10 % der Kursteilnehmer werden innerhalb von drei Jahren im Straßenverkehr wieder alkoholauffällig. (Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 3/2011, 57. Jahrgang, S. 142-148.)


Nachschulungs-Historie

Im Jahr 1972 fand in Österreich ein erster interdisziplinärer Workshop mit Verkehrspsychologen statt, um ein Fahrernachschulungsprogramm für Österreich zu entwickeln, ähnlich jenen Programmen, wie sie in den USA bereits Anwendung fanden.

Der Erste damals nach amerikanischem Vorbild so genannte „Driver Improvement“ Kurs wurde im Jahr 1976 für inhaftierte Verkehrsstraftäter durchgeführt. In den Jahren 1976 – 1979 absolvierten etwa 220 Häftlinge in 30 Gruppen diese Kurse. Im Jahr 1977 wurde im Verkehrsrecht die Möglichkeit verankert, dass die Führerscheinbehörde derartige Kurse auch für alkoholisierte Lenker in Freiheit verordnen konnte. Der erste Kurs in Freiheit wurde im Graz im Juni 1979 durchgeführt.

Zu dieser Zeit (1977) wurde ein erstes Kursmanual von Klebel, Michalke und Schnmidt geschrieben, welches auf Elementen der Gruppendynamik, der Gesprächspsychotherapie und der Verhaltenstherapie basierte. Die Anzahl der Sitzung und Stunden variierte in den folgenden Jahren.

Da in den deutschsprachigen Nachbarländern, Deutschland und Schweiz, ebenfalls Entwicklungen im Beriech der Nachschulung von statten gingen, wurde im Jahr 1979 der erste internationale Driver Improvement Workshop durchgeführt. Von dann an wurden diese internationalen Workshops in zweijährigen Abständen bis vor wenigen Jahren regelmäßig durchgeführt.

Die Evaluationen zeigten sehr bald, dass die Nachschulungen sehr erfolgreich die Rückfallraten im Vergleich zu Kontrollgruppen ohne Kurs reduzieren konnten. Im Jahr 1992 wurde daher der Probeführerschein samt verpflichtender Nachschulung in Österreich eingeführt, wodurch eine große Nachfrage nach Alkoholnachschulungen und ab diesem Zeitpunkt auch Verkehrsauffälligennachschulungen entstand. Ab diesem Zeitpunkt kam es zu einer Vervielfachung der in diesem Bereich tätigen Psychologen.

Im Jahr 1997 kam es abermals zu einem Anstieg der Nachfrage nach Nachschulungskursen. Ab diesem Jahr wurden sie verpflichtend für alle Lenker ab 1,2 Promille Blutalkoholkonzentration vorgeschrieben. Bis dahin konnte die Behörde eine Nachschulung anordnen, ab diesem Zeitpunkt musste sie.

Heute sind Nachschulungen im Deutschsprachigen Raum und in zunehmend mehr EU-Staaten zur Reintegration von Verkehrsstraftätern etabliert.