Anhalten

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Im Unterschied zum Halten und Parken ist Anhalten ein erzwungenes Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges aufgrund der Verkehrslage oder wichtiger Umstände (z. B. Stau, Übelkeit etc.)

Selbst wenn das Anhalten erzwungen ist, so ist es nicht an allen Stellen erlaubt; insbesondere nicht auf Bahnübergängen, Querstraßen, Gleisanlagen, Schutzwegen, Fahrradüberfahrten etc. Nur durch eine vorausschauende Fahrweise kann dies vermieden werden.