Winterreifen

Aus alles-führerschein.at - Lexikon
Zur Navigation springenZur Suche springen

PKW bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht müssen vom 1.11. bis 15.4. des Folgejahres bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (keinen genaue gesetzliche Definition, insbesondere bei Schneefahrbahn, Schneematsch und Eis) in Österreich auf allen vier Rädern Winterreifen montiert haben. Radial-Winterreifen müssen über 4 Millimeter Mindestprofiltiefe aufweisen (Diagonal-Winterreifen: 5 Millimeter). Sie sind üblicherweise mit M & S (Matsch und Schnee) gekennzeichnet. Bei einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisdecke dürfen auch Sommerreifen mit Schneeketten auf zwei Antriebsrädern verwendet werden.

Für Winterreifen von Lkw über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Reifen in Diagonalbauweise.


Der Vorteil der Winterreifen liegt nicht nur im griffigeren Profil, sondern in der Gummimischung. Diese ist auch bei kälteren Temperaturen weich und somit griffiger als Sommerreifen. Unter ca. +7 Grad Celsius bietet der Winterreifen diesen Vorteil. Durch die erhöhte Griffigkeit bleibt das Fahrzeug bei winterlichen Fahrbahnbedingungen in Kurven besser in der Spur, und vor allem ist der Bremsweg deutlich kürzer als mit Sommerreifen.

Mit den Jahren verdampft der Weichmacher in den Reifen, wodurch er härter und weniger griffig wird. Somit sollten Reifen nach etwa 6 Jahren ohnedies ausgetauscht werden, selbst wenn die Mindestprofiltiefe noch vorhanden ist. Durch das tiefere Profil wird insbesondere die Aquaplaninggefahr reduziert. Das Herstellungsjahr muss auf jedem Reifen ersichtlich sein: Die DOT Nummer zeigt eine vierstellige Zahl. Die beiden ersten Ziffern bezeichnen das Produktionsmonat, die beiden letzten das Produktionsjahr. Ein Beispiel: 1108 bedeutet, dass der Reifen im Monat 11 im Jahr 2008 erzeugt wurde.


LKW über 3,5 Tonnen müssen jedenfalls vom 1.11. bis 15.4. Winterreifen auf zumindest einer Antriebsachse montiert haben, Busse vom 1.11. bis 15.3. Lkw und Busse müssen im jeweiligen Zeitraum Schneeketten mitführen.


Gründe für Winterreifen:

1. Bessere Haftung bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen

2. Bessere Haftung auch bei trockener Fahrbahn unter ca. +7 Grad

3. Man schont die Sommerreifen

4. Es drohen Geldstrafen von 35,-- bis 5.000,-- Euro

5. Bei Verkehrsunfällen wird die Beweislast umgekehrt

6. Bei Unfällen droht der Verlust des Versicherungsschutzes


Falsche Bereifung hat nicht nur negative Auswirkungen auf das Bremsen, sondern das Fahrzeug neigt auch eher zum Übersteuern und Untersteuern.

Auch Fahrzeuge mit Allradantrieb benötigen Winterreifen, denn der Allradantrieb hat keine Auswirkungen auf das Bremsverhalten.

Winterreifentests belegen alljährlich große Bremswegunterschiede zwischen den Herstellern. Häufig schneiden Billigreifen schlechter ab.


Sommerreifen von Kfz mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t (z.B. Pkw, Lkw bis 3,5 t, Motorräder) müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Dies gilt auch für Anhänger bis 3,5 t, mit denen schneller als 25 km/h gefahren werden darf.

Für Sommerreifen von Lkw über 3,5 t und Anhänger über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 2 mm.

Bei Motorfahrrädern (Mopeds) beträgt die Mindestprofiltiefe 1 mm.