Vignette

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Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen ist seit dem Jahr 1997 Maut im Wesentlichen in Form einer Vignette zu bezahlen. Die Preise werden in der österreichischen Vignettenverordnung geregelt:


Preise

Vignettenpreise für Kfz bis 3,5 t:

Jahresvignette: € 73,80

2 Monats-Vignette: € 22,20

10 Tages-Vignette: € 7,70


Vignettenpreise für Motorräder (inkl. Beiwagen):

Jahresvignette: € 29,50

2 Monats-Vignette: € 11,10

10 Tages-Vignette: € 4,40


Achtung: 2 Monats- und 10 Tages-Vignetten müssen gelocht werden, sonst sind sie ungültig. Die Jahresvignette ist jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31.Jänner des folgenden Jahres gültig.

Übrigens: Mit Mopeds darf man nicht auf Autobahnen fahren, weil sie die hierfür vorgeschriebene bauartgemäße Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreichen.

Über 3,5 t: Für Kfz über 3,5 t wird eine fahrleistungsabhängige Maut mittels der sogenannten elektronischen „GO-Box“ eingehoben.

Strafe

Die Strafe (Ersatzmaut) bei Nichtanbringen beträgt € 120,-- bei Kfz bis 3,5 t und € 65,-- bei Motorrädern. Bei Manipulationen an der Vignette beträgt die Strafe das Doppelte. Wenn man nicht gleich bezahlt, können die Strafen im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens zwischen € 300,-- bis € 3.000,-- betragen. Polizei, Asfinag und automatische Kamerasysteme kontrollieren die Vignetten.


Anbringung

Der Kauf alleine genügt nicht, die Vignette muss korrekt angebracht werden. Auf der Windschutzscheibe hinter dem Innenspiegel angebracht, stört die Vignette die Sicht nicht.

Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). Ankleben auf einer Seitenscheibe ist seit dem 1. Dezember 2006 nicht mehr zulässig. Die Anbringungshinweise auf der Rückseite der Vignette sind Empfehlungen. Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben. Dieser Umstand gilt dann als gegeben, wenn die Entfernung des Motorradteiles nur unter Verwendung von Werkzeug möglich ist.

Die Vignette ist Fahrzeug bezogen und kann nicht übertragen werden. Nach Ablauf der zeitlichen Gültigkeit ist die Vignette zu entfernen: Vignette an einer Ecke anheben und alle Schichten gemeinsam abziehen. Klebereste anfeuchten, einwirken lassen und nur mit Wasser entfernen, oder Schaber mit Metallklinge bei der Tankstelle ausborgen. Es sollten maximal zwei österreichische Vignetten gleichzeitig kleben.

Achtung: Vignetten-Abschnitt aufheben (Trägerfolie mit Seriennummer):

1. Im Falle eines Windschutzscheibenbruches, Totalschadens oder Handhabungsfehlers mit der Vignette für den Vignettenersatz (bzw. für die Erstattung der Vignettenkosten) ist der Abschnitt vorzulegen. Informationen kostenlos unter: (0)0800-400 11 400 bzw. +43 1 955 12 66 und www.vignette.at

2. Zum Vorweisen an der Mautstelle: Der untere Vignetten-Abschnitt berechtigt zum einmaligen, vergünstigten Erwerb einer Jahreskarte für eine Sondermautstrecke: EURO 40,00 können in Abzug gebracht werden.


Sondermautstrecken

Von der Vignettenpflicht sind sechs Sondermautstrecken ausgenommen. Hier muss die zusätzliche Maut direkt bei den Mautstationen bezahlt werden:

• A9 Bosruck-Tunnel, Gleinalm-Tunnel

• A 10: Tauern-Tunnel

• A 11: Karawanken-Tunnel

• S 16: Arlberg Straßentunnel

• A 13: Brenner Autobahn


Vorteile

Der Vorteile der Vignette gegenüber Mautstationen in anderen Ländern liegen auf der Hand. Man muss nicht an Mautstellen stauen. In vielen anderen Ländern zahlt man Maut dafür, dass man auf einer komfortablen Straße schneller reisen kann und dann muss man erst recht beim bezahlen dafür stauen. Einziger Vorteil der Mautstellen für die Sicherheit: Geisterfahrer haben es deutlich schwerer. Die Einnahmen kommen dem Erhalt des Straßennetzes zu Gute, wodurch der Reise-Komfort erhöht und die Verkehrsunfälle reduziert werden sollen.