Parken

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Im Gegensatz zu Anhalten und Halten ist Parken das stehen Lassen eines Fahrzeuges für einen längeren Zeitraum als 10 Minuten (§ 23 StVO).

Beim Halten oder Parken ist der vorhandene Platz bestmöglich auszunützen, ohne ander zu gefährden. Beim Öffnen der Türen dürfen ebenfalls andere nicht gefährdet oder behindert werden. Es dürfen keine anderen Fahrzeuge am Vorbeifahren oder Wegfahren gehindert werden. Hält man so knapp neben einem Fahrzeug, dass dieses nicht wegfahren kann oder der Fahrer nicht einsteigen kann, so kann Besitzstörungsklage eingebracht werden.