Führerschein-Gültigkeit

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Führerschein-Befristung

Alte Führerscheine in Papierform verlieren ihre Gültigkeit spätestens ab dem Jahr 2032. Spätestens dann sind sie bei der Behörde gegen einen Führerschein im Kreditkartenformat umzutauschen. (Sofern bis dahin nicht schon wieder neuere Technologien die Scheckkarte ersetzt haben werden.)

Scheckkartenführerscheine, die bis 2013 ausgestellt wurden sind 20 Jahre gültig.

Scheckkartenführerscheine, die ab 2014 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig.

Man muss seinen alten Papierführerschein jetzt noch nicht umtauschen, aber man kann, wenn man das will.

Vorgehensweise: Sie gehen zu einer Führerscheinbehörde und beantragen den neuen Scheckkartenführerschein: Sie geben ihren Führerschein bei der Behörde ab und erhalten den vorläufigen Führerschein. Innerhalb von 5 bis 10 Tagen wird Ihnen der neue Scheckkartenführerschein per Post zugestellt. Oder: Sie behalten Ihren Führerschein – nach 5 bis 10 Tagen können Sie den neuen Führerschein bei der Behörde abholen und geben ihren alten dort ab.

Nach einem Führerscheinentzug (z.B. nach einem Alkohol-Delikt) wird nicht der alte papierführerschein zurückgegeben, sondern man erhält einen Scheckkartenführerschein.

Die Ausstellung des Scheckkartenführerscheins durch die Führerscheinbehörde kostet 49,50 Euro (Stand 2012)

Die Umstellung auf Scheckkartenführerscheine erfolgt aufgrund einer EU-Richtlinie. Die Führerscheine werden somit europaweit vereinheitlicht und fälschungssicherer gemacht.

Unter der Telefonnummer des Verkehrsministeriums 0800 / 215 359 (Bürgerservice) werden weitere Fragen beantwortet.