Alkolock: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Einführung in Österreich ab September 2017'''
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'''Einführung des Alkolock in Österreich ist ab September 2017'''
  
  
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Die Alkolock-Teilnahme wird im Führerschein eingetragen (Zahlencode 69 - Einschränkung auf Fahrzeuge mit Alkolock). Der Scheckkarten-Führerschein muss hierfür neu ausgestellt werden.  
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Die Alkolock-Teilnahme wird im [[Führerschein]] eingetragen (Zahlencode 69 - Einschränkung auf Fahrzeuge mit Alkolock). Der Scheckkarten-Führerschein muss hierfür neu ausgestellt werden.  
  
 
   
 
   
 
Bei Verstößen wird man vom Alkolock-Programm ausgeschlassen. Verstöße sind z.B. Alkoholisierter Versuch der Inbetriebnahme, Versuch das Gerät auszutricksen, Überschreitung von Fristen für das Mentoringgespräch etc. können zum Ausschluss aus dem Programm und somit zum Entzug des Führerscheins für die restliche Dauer führen.
 
Bei Verstößen wird man vom Alkolock-Programm ausgeschlassen. Verstöße sind z.B. Alkoholisierter Versuch der Inbetriebnahme, Versuch das Gerät auszutricksen, Überschreitung von Fristen für das Mentoringgespräch etc. können zum Ausschluss aus dem Programm und somit zum Entzug des Führerscheins für die restliche Dauer führen.

Version vom 13. Januar 2017, 12:50 Uhr

Die Kosten für ein Alkolock werden in Österreich mit 3.000,-- geschätzt (Medienberichte). Alkolocks werden ab September 2017 in Österreich eingeführt. Die Dauer des Führerscheinentzugs kann dadurch aber nur verkürzt, nicht gänzlich ersetzt werden.

Alkolock ist eine im Fahrzeug eingebaute elektronische Wegfahrsperrre. Man bläst nach dem Einschalten der Zündung in einen Alkomaten, der im Fahrzeug eingebaut ist. Dann wird in das Mundstück des Geräts geblasen. Diese misst die Alkoholkonzentration in der Atemluft. Übersteigt der Messwert die zulässige Grenze, blockiert die Zündung.

Nachschulung und Verkehrspsychologische Untersuchung müssen trotz Alkolock jedenfalls absolviert werden.


Mit einem Klick zum VERKEHRSPSYCHOLOGISCHEN STELLUNGNAHME anmelden: Einfach klicken oder gratis anrufen: 0800 216 200

Mit einem Klick zur NACHSCHULUNG anmelden: Einfach zur NACHSCHULUNG anmelden oder gratis anrufen: 0800 216 200



Einführung des Alkolock in Österreich ist ab September 2017


Für Wen: Der Alkolock kann bei Alkoholdelikten ab 1,2 Promille mit einer Entzugsdauer von mindestens 4 Monate und nur für die Klasse B bei der Führerscheinbehörde auf freiwilliger Basis beantragt werden. Ab welchem Zeitpunkt können Betroffene teilnehmen?


Allerdings kann nur nach der Hälfte der Entziehungsdauer die restliche Zeit durch die Teilnahme am Alkolock-Programm ersetzt werden. Für den Zeitraum der doppelten restlichen Entziehungsdauer (mindestens aber sechs Monate) dürfen nur Fahrzeuge mit Alkolockgerät gelenkt werden und zusätzlich müssen die TeilnehmerInnen in zweimonatigen Abständen Mentoringgespräche besuchen.


Die Alkolock-Teilnahme wird im Führerschein eingetragen (Zahlencode 69 - Einschränkung auf Fahrzeuge mit Alkolock). Der Scheckkarten-Führerschein muss hierfür neu ausgestellt werden.


Bei Verstößen wird man vom Alkolock-Programm ausgeschlassen. Verstöße sind z.B. Alkoholisierter Versuch der Inbetriebnahme, Versuch das Gerät auszutricksen, Überschreitung von Fristen für das Mentoringgespräch etc. können zum Ausschluss aus dem Programm und somit zum Entzug des Führerscheins für die restliche Dauer führen.