Halten: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch wenn eine Ladetätigkeit länger als 10 Minuten dauert, liegt dennoch ein Halten vor. Es muss unmittelbar nach dem Halten mit dem Laden begonnen werden. | Auch wenn eine Ladetätigkeit länger als 10 Minuten dauert, liegt dennoch ein Halten vor. Es muss unmittelbar nach dem Halten mit dem Laden begonnen werden. |
Aktuelle Version vom 6. Januar 2009, 20:06 Uhr
Im Gegensatz zu Anhalten und Parken ist das Halten eine nicht erzwungene Fahrtunterbrechung für die Dauer von höchstens 10 Minuten.
Auch wenn eine Ladetätigkeit länger als 10 Minuten dauert, liegt dennoch ein Halten vor. Es muss unmittelbar nach dem Halten mit dem Laden begonnen werden.
Selbstverständlich darf nur dort eine Ladetätigkeit ausgeübt werden, wo Halten erlaubt ist, andernfalls kann um eine Bewilligung angesucht werden. Darüber wird im Einzelfall entschieden.
Es ist gestattet vor einer Haus- oder Grundstückseinfahrt zu Halten. In diesem Fall muss der Lenker aber jedenfalls im Fahrzeug verbleiben, um gegebenenfalls sofort wegzufahren (§ 23 StVO Abs. 3).