Einsatzfahrzeuge

Aus alles-führerschein.at - Lexikon
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Einsatzfahrzeuge dürfen bei ROT in eine Kreuzung einfahren. Sie müssen aber vorher anhalten und sich von der Gefahrlosigkeit der Weiterfahrt überzeugen. Vor einem Blaulichtfahrzeug im Einsatz darf man in eine Kreuzung einfahren, um ihm Platz zu machen.


Einsatzfahrzeuge sind nur solche, die Blaulicht und / oder Folgetonhorn eingeschaltet haben. Diese dürfen nur beim Einsatz und bei Staatsakten eingeschaltet werden. Nur während der Einsatzfahrt besteht eine Ausnahme den Sicherheitsgurt anlegen zu müssen (dies erhöht natürlich in den meisten Fällen die Verletzungsgefahr des Einsatzfahrers). Auf einem Einsatzmotorrad besteht aber keine Ausnahme von der Sturzhelmpflicht. Einsatzfahrzeuge dürfen auch gegen die Einbahn fahren, wenn der Einsatzort nicht anders erreichbar ist oder auch für andere bereits Ausnahmen bestehen. An sonstige Verkehrsgebote sind sie nicht gebunden.


Bei gleichzeitigem Zusammentreffen fährt

1. die Rettung

2. die Feuerwehr

3. die Polizei

4. andere Einsatzfahrzeuge

Hinter einem Einsatzfahrzeug unmittelbar nachfahren ist verboten (§ 26 StVO)


Leicht zu merken: Die Notrufnummern sind alphabetisch gereiht, beginnend bei Feuerwehr 122, dann Polizei 133 und Rettung 144.


Unfälle: 0,1% aller verunglückten Verkehrsteilnehmer sind Insassen von Einsatzfahrzeugen. Das sind 60 Personen von insgesamt 52.660 im Straßenverkehr Verunglückten (Statistik Austria für 2006).


Einsatzfahrer stehen während der Einsatzfahrt unter Stress. Folgendes ist dabei wichtig:

• Was zählt, ist die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit, nicht einzelne Spitzen

• Mit der Konzentration bei der Fahrt sein, nicht schon am Einsatzort

• Mittlere mentale Aktivierung ansteuern: Zuviel Stress ist genauso schlecht wie zu wenig Stress

• Über andere Fahrer, die einen aufhalten nicht ärgern, sie sind von der Situation eines plötzlich hinter ihnen auftauchenden Einsatzfahrzeugen manchmal einfach nur überfordert